Dachdecker dürfen ab 1.4.2024 PV Anlagen installieren

Dachdecker dürfen PV-Anlage installieren!

Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen

Am 7. März 2024 wurde eine wegweisende Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet. Diese Vereinbarung, welche ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt, wurde vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ins Leben gerufen.

Schutz der Arbeitskräfte (Dachdecker) im Fokus

Dirk Bollwerk, Präsident des ZVDH, betonte die Wichtigkeit dieser Vereinbarung für die Sicherheit der Monteure: „Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen. „Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH, ergänzte: „Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider Verbände.

Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren für die Kooperation weiterzuentwickeln. Wir haben deshalb nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe.“

Klare Regeln und Anforderungen

Die Vereinbarung enthält klare Regeln zur Absturzsicherung, wie Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, erläuterte: „Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten.

Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe. „Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, fügte hinzu: „Mit der Vereinbarung haben wir klargestellt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen dürfen. Des Weiteren wurden Anforderungen an das Arbeiten in der Höhe festgeschrieben. Für alle Gewerke gilt: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind.“

Fortbildung als Schlüssel zur Sicherheit

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung markiert einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen und verdeutlicht das gemeinsame Engagement der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften für höchste Standards in der Branche.

Original-Pressemitteilung: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressemeldungen/2024/gemeinsame-presseerklaerung

Kontaktdaten für weitere Informationen: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Maren Cornils Pressesprecherin Lilienthalallee 460487 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 247747-28E-Mail: m.cornils@zveh.deWebsite

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

Claudia Büttner Pressesprecherin Fritz-Reuter-Straße 150968 Köln

Telefon: +49 221-398038-12E-Mail: cbuettner@dachdecker.deWebsite

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Christian Sprotte Pressesprecher, Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit Gustav-Heinemann-Ufer 13050968 Köln

Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: – 0)E-Mail: sprotte.christian@bgetem.deWebsite

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Katrin Lemcke-Kamrath Pressestelle, Stabsabteilung Kommunikation Hildegardstraße 29/3010715 Berlin

Telefon: +49 30 85781-461E-Mail: Katrin.Lemcke-Kamrath@bgbau.deWebsite

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