Hausbesitzer dürfen sich freuen: Ab dem 27. Februar 2024 stehen wieder Fördermittel für die Modernisierung von Heizungsanlagen und energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) lockt mit attraktiven Zuschüssen für den Austausch von Öl- und Gasheizungen sowie für die Dämmung der Gebäudehülle und weitere energieeffiziente Maßnahmen.
Höhere Fördersätze und interessante Boni
Die Neuerung besteht darin, dass die Fördersätze nun deutlich angehoben wurden. Für den Einbau neuer Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien werden bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erstattet (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit). Zusätzlich erhalten Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, einen Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten.
Besonders Hausbesitzer mit niedrigem Einkommen profitieren von einem einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Zudem winkt ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen. Holzheizungen mit geringen Staubemissionen werden mit einem Bonus von 2.500 Euro gefördert.
Neue Antragsmodalitäten und höhere Fördersummen
Auch das Antragsverfahren wurde überarbeitet. Anträge können nun erst nach Abschluss eines Liefervertrags mit dem Installateur gestellt werden.
Die maximal förderfähigen Kosten wurden ebenfalls erhöht. Für Einzelmaßnahmen beträgt die Grenze nun 60.000 Euro pro Wohneinheit (mit Sanierungsfahrplan) und für eine Komplettsanierung sogar 150.000 Euro.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die BEG-EM unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter:
- Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Holzheizungen, Hybridheizungen oder Brennstoffzellenheizungen
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Fassaden, Dächer, Fenster und Türen
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Heizungsoptimierung
Hinweise zum Antrag
Ab dem 1. Februar 2024 können sich Hausbesitzer im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um Fördermittel für den Heizungstausch zu beantragen.
In einer befristeten Übergangszeit bis zum 31. August 2024 kann der Heizungstausch bereits vor der Antragstellung begonnen werden. Der Förderantrag zu den neuen Konditionen kann bis zum 30. November 2024 nachträglich gestellt werden. Bis dahin ist keine auflösende oder aufschiebende Bedingung im Vertrag mit dem Fachunternehmen notwendig.
Ab dem 1. September 2024 müssen Förderanträge vor dem Beginn des Heizungstauschs gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachunternehmen muss dann eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, die die Auszahlung der Förderung an die Bewilligung des Antrags knüpft.
Die KfW-Förderbank ist seit dem 1. Januar 2024 für die Zuschussvergabe für den Heizungstausch zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin zuständig für die Förderung von Gebäudenetzen (bis zu 16 Gebäude), Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung.
Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen und wählen Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Heizungstausch in den nächsten Monaten vorzuziehen und die Förderung nachträglich zu beantragen. Ab September 2024 ist eine Klausel im Vertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich.
Fazit
Die neue BEG-EM bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Informieren Sie sich jetzt und nutzen Sie die Chance, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA Webseite oder unsere Webseite: Lunos Webseite.