Handwerker ab Gründung müssen für mindestens 18 Jahren Geld an die Rentenversicherung zahlen!

18 Jahre Rentenbeiträge PFLICHT für HandwerkerHandwerker ab Gründung müssen für mindestens 18 JahrenGeld an die Rentenversicherung zahlen

Altersvorsorge: Renten oder Rechentrick?

Die Altersvorsorge steht vor großen Herausforderungen. Viele Bürger fragen sich, ob sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen können oder alternative Strategien entwickeln müssen.

Unsicherheiten bei der gesetzlichen Rente

Das Vertrauen in die gesetzliche Rente schwindet. Gründe dafür sind:

  • Demografischer Wandel: Mehr Rentner stehen weniger Beitragszahlern gegenüber.
  • Finanzierungsprobleme: Die Rentenkassen geraten unter Druck.

Gesetzliche Pflicht für Handwerker

Die Gesetzeslage ist klar: Handwerker müssen für mindestens 18 Jahre ab Gründung ihres Betriebes Geld an die Rentenversicherung abführen. Sie können einen einkommensabhängigen Beitrag oder den Regelbeitrag von derzeit 657,51 Euro (Westdeutschland) oder 644,49 Euro (Ostdeutschland) wählen. Gründer zahlen für drei Jahre die Hälfte davon. Säumniszuschläge drohen bei Nichtzahlung.

Berufe, die betroffen sind

BerufBeitrag (West)Beitrag (Ost)
Bäcker657,51 Euro644,49 Euro
Maler657,51 Euro644,49 Euro
Schreiner657,51 Euro644,49 Euro
Dachdecker657,51 Euro644,49 Euro
Elektriker657,51 Euro644,49 Euro

Alternativen zur Rente

Neben der gesetzlichen Rente gibt es verschiedene private Vorsorgemöglichkeiten:

  1. Private Rentenversicherung: Langfristig angelegte Verträge mit monatlichen Beiträgen.
  2. Riester-Rente: Staatlich geförderte Altersvorsorge, besonders für Familien und Geringverdiener.
  3. Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber.
  4. Investmentfonds: Höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken.

Fazit

Eine Kombination aus gesetzlicher und privater Vorsorge wird immer wichtiger, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Für detaillierte Informationen, besuchen Sie den vollständigen Artikel auf Focus Online.

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