Die Ampelregierung kündigt durchgreifende Maßnahme an: Zwangs-Asbestprüfung für Millionen Gebäude in Deutschland!
Die aktuelle Nachricht schlägt wie eine Bombe ein: Die Ampelregierung plant, einen flächendeckenden Zwang zur Asbest-Prüfung für Millionen von Gebäuden in Deutschland einzuführen. Die brisante Information, präsentiert von bild.de am 14. Dezember 2023, besagt, dass alle Gebäude, die vor dem Jahr 1993 errichtet wurden, einer obligatorischen Asbest-Prüfung unterzogen werden sollen – und das auf Kosten der Immobilienbesitzer.
Nächster Kosten-Schock für Haus-Eigentümer!
Die Ampel plant einen Zwang zur Asbest-Prüfung – Millionen Gebäude sollen zu Verdachtsfällen werden!
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Handelt es sich um diese Gefahrenstoffverordnung?
Die überarbeitete Gefahrenstoffverordnung, die im März 2022 veröffentlicht wurde, verlangt eine gründliche Untersuchung auf Schadstoffe für Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, um etwaige Asbestverdachtsfälle auszuschließen. Im Falle eines positiven Asbestnachweises können sich sowohl die Bauzeiten als auch die Sanierungskosten erheblich verlängern. Die ab September 2023 geltende neue Verordnung bringt frische Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest mit sich. Dabei werden die Begriffsbestimmungen erweitert und zusätzliche Pflichten in Bezug auf Information und Mitwirkung eingeführt. Für Wohnungs- und Immobilienunternehmen bedeutet dies einen gesteigerten Planungsaufwand sowie längere Vorlaufzeiten für geplante Erkundungsmaßnahmen.
Verdachtsfälle im Fokus: Was steckt hinter der geplanten Maßnahme?
Die geplante Regelung wirft zahlreiche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Belastung für Immobilienbesitzer. Gemäß den Informationen von bild.de sollen alle Gebäude, die vor 1993 erbaut wurden, zu potenziellen Verdachtsfällen werden und somit einer verpflichtenden Asbest-Prüfung unterliegen.
Aufklärungspflicht des Verkäufers: Rechtliche Implikationen für Immobilienverkäufe
Ein entscheidender Aspekt, der bei dieser Thematik ins Spiel kommt, ist die Aufklärungspflicht des Verkäufers. Gemäß einem Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2009 ist der Verkäufer dazu verpflichtet, potenziellen Käufern unaufgefordert Auskunft über alle asbesthaltigen Baustoffe des Gebäudes zu erteilen. Dies gilt insbesondere, wenn dem Verkäufer das Vorhandensein von Asbest bekannt ist. Asbesthaltige Baustoffe gelten als offenbarungspflichtige Sachmängel, selbst wenn sie zu Erbauungszeiten üblich waren.
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Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Aufklärungspflicht
Die Nichteinhaltung der Aufklärungspflicht kann zu arglistiger Täuschung führen, wodurch der Verkäufer im Schadensfall haftet. Selbst bei einem bestehenden Gewährleistungsausschluss muss der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz leisten. Interessanterweise bedarf es nicht des Nachweises, dass die Baustoffe im Haus tatsächlich Fasern freisetzen, die zu Gesundheitsgefährdungen führen. Die übliche Nutzung des Objekts, inklusive Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, kann bereits zu erheblicher Faserfreisetzung führen.
Beachtenswert: Eigenverantwortung des Käufers und Kosten der Asbestprüfung in der Schweiz
Es ist wichtig zu betonen, dass Käufer, die offensichtliche Asbestbelastungen hätten erkennen können, vor Gericht intensiv dazu befragt werden können und im schlimmsten Fall die Sanierungskosten selbst tragen müssen.
Asbestverwendung weltweit 2024
Dem gegenüber stehen vergleichsweise geringe Kosten für eine gründliche Asbest-Expertise. Für ein Einfamilienhaus belaufen sich die Ausgaben auf etwa 2000 CHF.
Insgesamt wirft die geplante Zwangs-Asbestprüfung viele rechtliche und finanzielle Fragen auf. Die genauen Auswirkungen auf Immobilienbesitzer werden sich in den kommenden Monaten sicherlich weiter entfalten. Wir bleiben gespannt auf die Entwicklungen in dieser brisanten Angelegenheit.
Asbest: Ein Überblick über Herkunft, Verwendung und Gefahren
Herkunft und Abbau von Asbest
Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale. Diese Minerale sind chemisch und thermisch äußerst beständig und verfügen über hohe Zugfestigkeit. Asbest wurde bereits in der Antike genutzt, vor allem in Griechenland und im Römischen Reich. Die industrielle Gewinnung von Asbest begann jedoch erst Ende des 19. Jahrhunderts, insbesondere in Kanada, Russland und Südafrika, wo umfangreiche Vorkommen abgebaut wurden.
Verwendung von Asbest
Ab dem späten 19. Jahrhundert erlangte Asbest große Bedeutung in verschiedenen Industriezweigen. Es wurde in einer Vielzahl von Produkten und Anwendungen verwendet, darunter:
- Baustoffe: Asbestzementplatten, -rohre und -dachschindeln
- Isoliermaterial: Rohrisolierungen, Brandschutzverkleidungen und feuerfeste Textilien
- Reibmaterial: Bremsbeläge und Kupplungen in Fahrzeugen
- Sonstige Anwendungen: Dichtungen, Filter und Schutzbekleidung
Asbest war aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften wie Feuerbeständigkeit, Haltbarkeit und Flexibilität ein bevorzugtes Material in der Bau- und Automobilindustrie sowie in vielen anderen Bereichen.
Gefahren von Asbest
Die Gefährlichkeit von Asbest wurde erstmals im frühen 20. Jahrhundert erkannt, als Arbeiter in Asbestminen und -fabriken vermehrt an Atemwegserkrankungen litten. Heute ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Asbest schwerwiegende gesundheitliche Risiken birgt. Die feinen Asbestfasern können eingeatmet werden und sich in der Lunge festsetzen, was zu ernsthaften Erkrankungen führen kann:
- Asbestose: Eine chronische Lungenerkrankung, die durch das Einatmen von Asbestfasern verursacht wird und zu Narbenbildung im Lungengewebe führt.
- Lungenkrebs: Erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Lungenkrebs, insbesondere bei Rauchern.
- Mesotheliom: Ein aggressiver Krebs des Mesothels, der das Lungenfell, Bauchfell oder Herzbeutel betreffen kann und nahezu ausschließlich durch Asbestexposition verursacht wird.
Diese Krankheiten haben oft eine lange Latenzzeit, was bedeutet, dass sie sich viele Jahre nach der Exposition entwickeln können.
Wissenschaftliche Einschätzung heute
Die Gefahren von Asbest sind heute weltweit anerkannt. Die Europäische Union hat die Verwendung von Asbest seit 2005 vollständig verboten, und viele andere Länder haben ähnliche Maßnahmen ergriffen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass es keine sichere Expositionsschwelle für Asbest gibt. Auch geringste Mengen an eingeatmeten Asbestfasern können langfristig gesundheitliche Schäden verursachen.
Aktuelle Verwendung von Asbest
Trotz der bekannten Gefahren wird Asbest in einigen Ländern weiterhin abgebaut und verwendet. Insbesondere in Ländern wie Russland, China, Indien und Brasilien wird Asbest noch immer in der Bauindustrie eingesetzt. Hier sind die Schutzmaßnahmen oft unzureichend, und das Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken ist geringer als in westlichen Ländern.
Tabelle: Heutige Verwendung von Asbest in verschiedenen Ländern
Land | Verwendung | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Russland | Bauindustrie, Automobilindustrie | Begrenzte Schutzmaßnahmen |
China | Bauindustrie, Produktion von Zement | Teilweise unzureichend |
Indien | Bauindustrie, Herstellung von Asbestprodukten | Unzureichend, hohe Expositionsrisiken |
Brasilien | Bauindustrie, Export | Unterschiedliche Standards |
Fazit
Asbest, einst als Wundermaterial gefeiert, stellt heute eine der größten Gefahren für die Gesundheit dar. Obwohl seine Verwendung in vielen Ländern verboten ist, bleibt er in einigen Regionen ein bedeutender Baustoff. Es ist entscheidend, das Bewusstsein für die Risiken von Asbest weltweit zu schärfen und globale Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Asbest: Warum Eigenheimbesitzer bei der Asbestentfernung Vorsicht walten lassen sollten
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Liebe Eigenheimbesitzer und Altbaueigentümer,
Asbest ist ein Thema, das viele Eigenheimbesitzer betrifft, insbesondere wenn es um die Sanierung älterer Gebäude geht. Als Eigentümer eines Altbaus stehen Sie vor der Herausforderung, Kosten zu sparen, indem Sie möglichst viel in Eigenleistung erledigen. Doch Vorsicht: Nicht alles, was technisch machbar ist, sollte auch bedenkenlos selbst durchgeführt werden. Dies gilt besonders für die Asbestentfernung.
Darf man Asbest selbst entfernen?
Offiziell lautet die Antwort der Bauämter, Regierungspräsidien und Unternehmen, die auf Asbestbeseitigung spezialisiert sind: Nein, auf keinen Fall. Doch rechtlich gesehen, ist es für Privatpersonen nicht generell verboten, Asbest in Eigenleistung zu entfernen. Die relevanten Vorschriften und Gesetze gelten auch für private Haushalte, was bedeutet, dass eine Eigenleistung möglich ist – allerdings nur unter strikter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlichen Bestimmungen.
Warum ist die Asbestentfernung gefährlich?
Asbestfasern sind extrem gefährlich für die Gesundheit. Werden sie freigesetzt und eingeatmet, können sie schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen. Daher ist es entscheidend, bei der Entfernung von Asbestplatten sehr vorsichtig vorzugehen. Hier einige Beispiele für häufige Fehler und deren Konsequenzen:
Übermalen von Asbestplatten
Es mag verlockend sein, beschädigte Asbestplatten einfach zu übermalen, um sie zu versiegeln und ihren Lebenszyklus zu verlängern. Doch dies ist gesetzlich verboten. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, und vorhandene Asbestprodukte dürfen nur bis zum Ende ihres natürlichen Lebenszyklus genutzt werden. Das Übermalen beschädigter Platten kann als strafbare Handlung betrachtet werden und führt dazu, dass die Platten letztlich doch entfernt werden müssen – dann jedoch unter wesentlich höheren Kosten und möglicherweise verbunden mit Strafen.
Waschen oder Abspritzen von Asbestplatten
Ein weiteres großes Risiko stellt das Waschen oder Abspritzen von asbesthaltigen Platten dar. Oft sind diese Platten von Moos oder anderen Biofilmen bedeckt. Das Entfernen dieser Beläge kann dazu führen, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Fasern dürfen keinesfalls in die Kanalisation gelangen, was durch die Abwasserverordnungen der Gemeinden strikt verboten ist. Zudem führt das Entfernen der Beläge dazu, dass die darunterliegenden Asbestfasern freigelegt werden, was die Umgebung und die Gesundheit gefährdet.
Konsequenzen unsachgemäßer Asbestentfernung
Wer Asbestplatten unsachgemäß entfernt, riskiert nicht nur gesundheitliche Schäden, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen. Eine ordnungsgemäße Asbestbeseitigung ist teuer und kann schnell in den fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich gehen. Strafen für unsachgemäße Handhabung kommen noch hinzu.
Fazit
Die Asbestentfernung in Eigenleistung ist rechtlich möglich, jedoch mit enormen Risiken verbunden. Es ist essenziell, sich umfassend über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Fachkundiger Rat und professionelle Unterstützung sind unerlässlich, um rechtliche Konflikte und gesundheitliche Gefahren zu vermeiden.
Wenn Sie eine Sanierung planen und Asbest beseitigen müssen, holen Sie sich Rat von Experten. Sie können Ihnen helfen, die Arbeit sicher und gesetzeskonform durchzuführen.
Wenn Ihnen diese Informationen geholfen haben, abonnieren Sie unseren Kanal, um weitere Tipps und Anleitungen zur sicheren Sanierung Ihres Altbaus zu erhalten. In den nächsten Beiträgen erfahren Sie, wie Sie eine Baustelle richtig vorbereiten, welche Geräte Sie benötigen und wie Sie Asbestplatten ordnungsgemäß entfernen.
Bleiben Sie sicher und informieren Sie sich gut – Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie stehen an erster Stelle.
Lieber Josef,
ein sehr interessanter Artikel zum nach wie vor aktuellen Thema Asbest und Asbest Tests sowie deren Sanierung und Aufklärungspflicht. Leider weiss man immer noch zu wenig über die Folgen und Konsequenzen – daher merci für’s Teilen und Vorfreude auf weiterer solcher inhaltsstarken Posts!
Beste Grüsse